Evang. Johanneskindergarten und Hort

Öffnungszeiten

Kindergarten:

Montag

07.00 Uhr – 17.00 Uhr

Dienstag

07.00 Uhr – 17.00 Uhr

Mittwoch

07.00 Uhr – 17.00 Uhr

Donnerstag

07.00 Uhr – 17.00 Uhr

Freitag

07.00 Uhr – 17.00 Uhr

 

Der Träger hat eine wöchentliche Mindestbuchungszeit von 20 Stunden festgelegt. Die tägliche Kernzeit ist von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr festgelegt. (Art. 21 Abs. 4 BayKiBiG)

Hort:

Montag bis Freitag von Schulende bis 17:00 Uhr 

Hier ist die pädagogische Kernzeit täglich von Schulende bis 15:00 Uhr. 

Öffnungszeiten in den Ferien richten sich nach den Ferienbuchungszeiten.

Montag bis Freitag von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr.

Schließtage

Der Gesetzgeber räumt den Kindertagesstätten maximal 30 Schließtage und 5 Teamfortbildungstage ein.

Die genauen Schließtage unserer Einrichtung werden mit dem Elternbeirat abgesprochen und hängen in der Einrichtung aus.

 

Beiträge

Elternbeitragstabelle

Kindertageseinrichtung: Johannes Kindergarten und Hort (Gersthofen)

 

Durchschnittliche tägliche Nutzungszeit

Elternbeitrag

Nestgruppe

Kindergarten

Hort

über 1 – 2 Stunden **)

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55,00 €

über 2 – 3 Stunden *) **)

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 ----------------------

62,00 €

über 3 – 4 Stunden *) ***)

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69,00 €

über 4 – 5 Stunden

163,00 €

91,00 €

77,00 €

über 5 – 6 Stunden

179,00 €

99,00 €

84,00 €

über 6 – 7 Stunden

195,00 €

109,00 €

90,00 €

über 7 – 8 Stunden

201,00 €

117,00 €

97,00 €

über 8 – 9 Stunden

207,00 €

125,00 €

103,00 €

über 9 – 10 Stunden

213,00 €

135,00 €

110,00 €

 

 

 

 

Verpflegungsentgelt

11 Beiträge (ohne August)

108,00 €

108,00 €

108,00 €

 

Der in Art. 23 BayKiBiG geregelte Elternbeitragszuschuss wird an Eltern weitergegeben. Der aufgeführte Elternbeitrag verringert sich dementsprechend: „Der Zuschuss beträgt 100 Euro pro Monat und wird für die Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt gewährt.“ (Art. 23 Abs. 3 Satz 2 BayKiBiG)

 

*) Diese Kategorien sind für Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung nicht förderfähig - Ausnahme: das Kind besucht den Kindergarten ergänzend zur SVE.

 

Die Beiträge sind in 12 Monatsraten per SEPA-Lastschrift zu zahlen.

 

 

Gültig ab: 01.04.2024

*Nur in Ausnahmefällen buchbar